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Kita-Gründung10 Min. Lesezeit

Betriebserlaubnis Kita beantragen: Ablauf & Unterlagen 2026

Ohne Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII darf keine Kita öffnen. Welche Behörde zuständig ist, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie den Zeitplan realistisch planen.

Veröffentlicht am: 22. Oktober 2026

Betriebserlaubnis Kita: Was ist das und wer braucht sie?

Die Betriebserlaubnis für eine Kita ist die behördliche Erlaubnis nach § 45 SGB VIII, ohne die keine Kindertageseinrichtung den Betrieb aufnehmen darf. Sie muss vor der Eröffnung vorliegen und legt unter anderem fest, wie viele Kinder welchen Alters in welchen Gruppenformen betreut werden dürfen und welches Personal dafür nötig ist.

Die Pflicht gilt unabhängig von der Trägerform: für den Wohlfahrtsverband ebenso wie für die Elterninitiative, die gemeinnützige GmbH oder die privat-gewerbliche Kita. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis öffnet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 104 SGB VIII.

Abzugrenzen ist die Kita von der Kindertagespflege. Tagesmütter und -väter brauchen eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII; sie gilt grundsätzlich für bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder, wobei das Landesrecht Abweichungen vorsehen kann. Sobald Sie mehr Kinder in festen Räumen mit angestelltem Fachpersonal betreuen möchten, sind Sie in aller Regel im Bereich der Einrichtung und damit bei § 45.

Welche Behörde ist zuständig? Ein Blick in die Bundesländer

Die Zuständigkeit regelt jedes Land selbst, und genau hier entsteht die meiste Verwirrung. In vielen Ländern erteilt das Landesjugendamt die Betriebserlaubnis, in anderen das örtliche Jugendamt oder eine Landesbehörde. Ihr erster Anruf sollte deshalb immer der Frage gelten: Wer ist für meinen Standort zuständig?

Einige Beispiele: In Nordrhein-Westfalen sind die Landesjugendämter des LVR (Rheinland) und des LWL (Westfalen-Lippe) zuständig. In Baden-Württemberg ist es das Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS). In Bayern liegt die Aufgabe bei den örtlichen Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte – in München etwa beim Referat für Bildung und Sport.

Nutzen Sie die Beratung früh. Die Landesjugendämter beraten ausdrücklich auch privat-gewerbliche Träger bereits in der Planungsphase. Ein Gespräch, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, kann Ihnen teure Umbauten ersparen.

Diese Voraussetzungen prüft die Behörde nach § 45 SGB VIII

Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist. Das Gesetz konkretisiert das in mehreren Punkten. Erstens muss der Träger zuverlässig sein. Zweitens müssen die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen zur Konzeption passen und dauerhaft gesichert sein.

Drittens dürfen die gesellschaftliche und sprachliche Integration sowie die gesundheitliche Vorsorge und medizinische Betreuung der Kinder nicht erschwert werden. Viertens verlangt das Gesetz seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 ein Konzept zum Schutz vor Gewalt sowie geeignete Verfahren der Beteiligung und Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung.

Beim Personal muss der Träger nachweisen, dass er Ausbildungsnachweise prüft und erweiterte Führungszeugnisse vorlegen lässt, und zwar nicht nur bei der Einstellung, sondern in regelmäßigen Abständen. Welche Berufsgruppen als Fachkräfte zählen und welcher Personalschlüssel gilt, regelt das jeweilige Landesrecht, etwa das KiBiz in NRW oder das BayKiBiG in Bayern.

Checkliste: Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?

Die genaue Liste unterscheidet sich je nach Land und Behörde, die meisten Anträge kreisen aber um dieselben Bausteine. Die folgende Checkliste orientiert sich an den Anforderungen der Stadt München und des KVJS in Baden-Württemberg:

Ein Tipp zur Konzeption: Die Aufsicht liest sie als Beschreibung dessen, was in Ihrem Haus tatsächlich passiert – nicht als Werbebroschüre. Beschreiben Sie konkret Tagesablauf, Eingewöhnung (etwa nach dem Berliner oder Münchener Modell), Beteiligung der Kinder, Zusammenarbeit mit Eltern und den Umgang mit Beschwerden. Je besser Konzeption, Raumplan und Personalplanung zusammenpassen, desto weniger Nachfragen gibt es im Verfahren.

  • Antragsformular bzw. Antragsschreiben mit Trägerangaben, Art der Einrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, Haus für Kinder), Platzzahl, Altersspanne, Adresse und geplantem Eröffnungsdatum
  • Trägernachweis: Vereinssatzung und Vereinsregisterauszug bei Elterninitiativen, Handelsregisterauszug bei GmbH bzw. gGmbH, erweitertes Führungszeugnis des Trägers bei natürlichen Personen
  • Pädagogische Konzeption, die auch Auskunft über Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung gibt
  • Konzept zum Schutz vor Gewalt bzw. einrichtungsbezogenes Kinderschutzkonzept sowie die Vereinbarung mit dem Jugendamt nach § 8a SGB VIII
  • Miet- oder Eigentumsnachweis, Baugenehmigung bzw. Genehmigung der Nutzungsänderung und genehmigter Plansatz
  • Grundriss mit Raumfunktionen und Quadratmetern sowie ein Plan der bespielbaren Außenfläche
  • Personalliste mit Qualifikationsnachweisen und Arbeitsverträgen, erweitertes Führungszeugnis der Kitaleitung
  • Finanzplan für das erste Betriebsjahr mit Einnahmen und Ausgaben, in München etwa von Bank, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung geprüft

Elterninitiative, gGmbH oder privat: Was die Trägerform verändert

Für die Betriebserlaubnis selbst gelten für alle Träger dieselben Maßstäbe. Große Unterschiede gibt es dagegen bei der Finanzierung. Die laufende Förderung richtet sich nach Landesrecht und setzt in vielen Ländern voraus, dass Ihre Plätze in der örtlichen Bedarfsplanung des Jugendamts berücksichtigt sind. Klären Sie das parallel zur Betriebserlaubnis, nicht erst danach.

Elterninitiativen gründen meist einen eingetragenen Verein und streben die Gemeinnützigkeit an. Der Vorstand trägt dann die Trägerverantwortung – inklusive Arbeitgeberpflichten, Meldepflichten und Haftung. Planen Sie deshalb früh, wie Sie Vorstandswechsel organisieren und Wissen weitergeben, denn Eltern bleiben oft nur wenige Jahre.

Für viele Förderwege spielt außerdem die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII eine Rolle. Ob und ab wann sie für Ihre Förderung nötig ist, unterscheidet sich je nach Land und Kommune; fragen Sie beim örtlichen Jugendamt gezielt nach, welche Voraussetzungen für Ihre Trägerform gelten.

Privat-gewerbliche Träger und Betriebskitas müssen besonders ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belegen. Die Behörde will sehen, dass der Betrieb nicht nach wenigen Monaten wieder eingestellt werden muss – ein belastbarer Finanzplan ist daher kein Formalismus, sondern Teil der Kindeswohlprüfung.

Neben dem Jugendamt: Bauamt, Gesundheitsamt, Unfallkasse & Co.

Die Betriebserlaubnis ist nicht die einzige Hürde. Der KVJS nennt ausdrücklich Gesundheitsamt, Veterinäramt, Baurechtsbehörde, Brandschutz und Unfallkasse als Stellen, die Sie vorab beteiligen sollten; im Antrag bestätigen Sie, dass Sie deren Vorgaben einhalten.

Besonders zeitkritisch ist das Baurecht. Wer eine Wohnung, ein Ladenlokal oder ein Bürogebäude zur Kita umbaut, braucht in der Regel eine Genehmigung der Nutzungsänderung – mit Anforderungen an Rettungswege, Brandschutz und Barrierefreiheit. Das kann Monate dauern.

Auch das Infektionsschutzgesetz spielt hinein: Kitas brauchen einen Hygieneplan nach § 36 IfSG, für betreute Kinder und Beschäftigte gilt die Nachweispflicht zum Masernschutz nach § 20 IfSG, und das Personal wird nach § 35 IfSG belehrt. Wer selbst kocht, muss sich bei der Lebensmittelüberwachung registrieren und braucht für das Küchenpersonal die Belehrung nach § 43 IfSG. Die Kinder sind über die Unfallkasse gesetzlich unfallversichert; melden Sie Ihre Einrichtung dort rechtzeitig an.

Wie lange dauert es? Ein realistischer Zeitplan

Gesetzliche Antragsfristen gibt es nicht. Der KVJS empfiehlt, mindestens drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme Kontakt aufzunehmen, und nennt eine Bearbeitungszeit von acht Wochen ab vollständigen Unterlagen. Das ist aber nur das Ende einer deutlich längeren Kette – rechnen Sie für Raumsuche, Umbau und Personalgewinnung eher in Monaten bis Jahren.

Ein praxiserprobter Ablauf sieht so aus: Bedarf und Standort mit dem örtlichen Jugendamt klären, Erstberatung bei der Erlaubnisbehörde, Räume prüfen lassen, bevor der Mietvertrag endgültig ist, Bauantrag stellen, Konzeption und Kinderschutzkonzept schreiben, Personal gewinnen, Antrag vollständig einreichen, Ortsbesichtigung durch die Kita-Aufsicht, Erlaubnis, Eröffnung.

Personalgewinnung ist dabei häufig der Engpass. Starten Sie mit der Suche nach der Kitaleitung so früh wie möglich – sie kann die Konzeption mitschreiben und kennt die Anforderungen der Aufsicht oft aus Erfahrung.

Parallel lohnt es sich, schon vor der Eröffnung sichtbar zu sein. Eltern suchen online nach Kita-Plätzen, oft lange vor dem gewünschten Starttermin. Mit Eduminika können Sie kostenlos eine professionelle, mobilfreundliche Kita-Website einrichten und ein Online-Voranmeldeformular anbieten, um frühzeitig Interessenten zu sammeln – den Betreuungsvertrag schließen Sie selbstverständlich erst, wenn die Erlaubnis vorliegt.

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Nach der Erlaubnis: Meldepflichten und Auflagen im laufenden Betrieb

Mit der Erlaubnis endet die Aufsicht nicht. Nach § 47 SGB VIII muss der Träger der Behörde unter anderem die Betriebsaufnahme mit Namen und Qualifikation der Leitung, wesentliche Änderungen der Konzeption oder Platzzahl sowie Ereignisse melden, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können. Auch die Schließung der Einrichtung ist meldepflichtig.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, etwa zur Gruppengröße oder zum Personaleinsatz. Werden Mängel festgestellt, soll die Behörde zunächst beraten; bleiben sie bestehen, können nachträgliche Auflagen folgen. Ist das Kindeswohl gefährdet und der Träger nicht bereit oder in der Lage, die Gefährdung abzuwenden, muss die Erlaubnis widerrufen werden.

Wiederholte schwere Verstöße gegen Meldepflichten können die Zuverlässigkeit des Trägers in Frage stellen. Eine saubere Dokumentation von Personal, Gruppen und Ereignissen ist deshalb mehr als Bürokratie – sie schützt Ihre Erlaubnis.

Häufige Fragen zur Betriebserlaubnis für Kitas

Kostet die Betriebserlaubnis etwas? In München und beim KVJS in Baden-Württemberg ist die Erteilung kostenfrei. Kosten entstehen aber für Baugenehmigung, Gutachten und Umbau. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach, ob Gebühren anfallen.

Brauche ich für eine Erweiterung eine neue Erlaubnis? Wer zusätzliche Gruppen, Plätze für unter Dreijährige oder neue Räume plant, braucht in aller Regel eine Änderung der Betriebserlaubnis. Melden Sie solche Pläne frühzeitig an, denn auch hier gelten die gleichen Prüfmaßstäbe.

Kann ich die Unterlagen digital einreichen? Das hängt vom Land ab. In Baden-Württemberg gibt es etwa ein digitales Betriebserlaubnisverfahren über den Trägerzugang des KVJS, andere Behörden arbeiten noch mit Papierformularen. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Formulare und Hinweise auf der Website Ihrer zuständigen Behörde – Anforderungen und Vordrucke werden regelmäßig aktualisiert.

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